Ministerium für Staatssicherheit

Am 08.02.1950 durch Volkskammerbeschluss gegründet, stellte das MfS den Aus- sowie Inlandsgeheimdienst der DDR dar. Der Aufgabenbereich und die Befugnisgewalt des landläufig als "Stasi" bezeichneten Ministeriums ist kaum überschaubar. Als "Schild und Schwert" der Partei, sollte die innere Sicherheit erhalten, und vor allem Systemgegner "zersetzt" werden. Eine Abteilung "Aufklärung" beschäftigte sich mit der Auslandsspionage, die Abteilung "2000" überwachte die NVA und eine Arbeitsgruppe "Minister" kümmerte sich z.B. um die geschützte Unterbringung der Regierung. Somit sind z.B. alle "Regierungsbunker" der DDR dem MfS zuzuordnen. Aber auch jede der 14 Bezirksverwaltungen besaß mindestens eine verbunkerte Ausweichführungsstelle.